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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Geltung

Alle Leistungen der PREISAGENTUR K.-H. ZANDER erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch schriftliche Bestätigung der PREISAGENTUR K.-H. ZANDER wirksam.
Die volle Geschäftsfähigkeit des Kunden wird vorausgesetzt.

II Beschreibung der Dienstleistung

Die PREISAGENTUR K.-H. ZANDER ermittelt im Auftrag einen günstigeren Anbieter für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung.
Preisrecherchen werden von der PREISAGENTUR K.-H. ZANDER nur durchgeführt, wenn das vom Kunden vorgegebene Ausgangsangebot bei mindestens 1.000 € liegt.
Die PREISAGENTUR K.-H. ZANDER verpflichtet sich, zustande gekommene Rechercheaufträge mit der Sorgfalt eines Kaufmanns auszuführen.
Bei Nichtannahme des Auftrags teilt die PREISAGENTUR K.-H. ZANDER dies dem Auftraggeber innerhalb von drei Werktagen mit. Im Erfolgsfall weist die PREISAGENTUR K.-H. ZANDER dem Auftraggeber recherchierte Anbieter und Preise nach.
Der Auftrag des Kunden bezieht sich immer nur auf ein Produkt oder eine Dienstleistung.
Die PREISAGENTUR K.-H. ZANDER ist dabei weder Anbieter noch Verkäufer oder Lieferant, sondern als Preisagentur nur Mittler von Kundenanfragen und Angeboten.
Sollte der Kunde der PREISAGENTUR K.-H. ZANDER andere als die aufgeführten Dienstleistungen in Auftrag geben, so ist hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen.

III Auftragsdauer

 Die Auftragsdauer beträgt 4- Wochen. Diese verlängert sich jeweils um eine weitere Woche, wenn der Auftrag nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1-Monat gekündigt wird, längstens jedoch bis zu 3- Monaten. Nach Ablauf von 3- Monaten ab Auftragsbeginn endet der Auftrag ohne Kündigung, wenn er nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien verlängert wird.
Die Frist ist gewahrt, wenn die PREISAGENTUR K.-H. ZANDER innerhalb dieser Frist das Ergebnis an den Kunden telefonisch, per Email, Fax oder Post mitteilt.

IV Vergütung/Provision

Gibt der Auftraggeber für das von ihm gesuchte Produkt oder Dienstleistung einen Anbieter mit Nennung des Preises an, so beträgt die Vergütung für die PREISAGENTUR K.-H. ZANDER 30% zwischen dem genannten und dem von der PREISAGENTUR K.-H. ZANDER ermittelten Angebotspreis (inkl. MwSt.), mindestens aber 20 €.

Wünscht der Auftraggeber die Ermittlung eines bestimmten Produktes oder Dienstleistung, ohne momentan einen Anbieter mit dessen Preis benennen zu können, ist das recherchierte Angebot maßgebend. Die PREISAGENTUR K.-H. ZANDER erhält für diese Recherchetätigkeit eine Vergütung in Höhe von 3% des Auftragswertes mindestens aber 20 €.


Verlangt der Kunde von der PREISAGENTUR K.-H. ZANDER Adresse und Anschrift des recherchierten Anbieters, gilt der Vermittlungsauftrag zwischen dem Kunden und der PREISAGENTUR K.-H. ZANDER als zustande gekommen.

 Die PREISAGENTUR K.-H. ZANDER hat nach Eingang der Vermittlungsprovision dem Kunden unverzüglich Name und Anschrift des Anbieters mitzuteilen.

Bei allen der PREISAGENTUR K.-H. ZANDER zustehenden Vergütungsbeträgen, handelt es sich um Bruttopreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer beinhalten.
Zahlungen haben bei Fälligkeit kostenfrei und ohne Abzug auf das Geschäftskonto von PREISAGENTUR K.-H. ZANDER zu erfolgen.
Die PREISAGENTUR K.-H. ZANDER erhält Provision allein bei Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages des Auftraggebers mit Dritten (Anbieter) über das gesuchte Produkt oder die Dienstleistung.
Der Auftraggeber ist in der Entscheidung frei, ob er auf das Angebot des durch PREISAGENTUR K.-H. ZANDER vermittelten Anbieters eingeht. Die Pflicht zur Provisionszahlung bleibt davon unberührt.

V Gewährleistung / Haftung

Die PREISAGENTUR K.-H. ZANDER übernimmt keine Haftung für den Inhalt und/oder die Abwicklung des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Vertragspartner.
Eine weitere Haftung der PREISAGENTUR K.-H. ZANDER ist ausgeschlossen.

VI Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen sind entsprechend dem Sinn der Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen durch rechtlich zulässige Regelungen, die den unwirksam gewordenen Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen, zu ersetzen. Das gleiche gilt, falls erforderliche Regelungen nicht normiert sind.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der PREISAGENTUR K.-H. ZANDER.

 

 

 

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